Sicherheitsbestimmungen
2adrige Leitungen sind für Geräte und Leuchten mit Schutzisolierung der Schutzklasse II zu verwenden. Hat die Leuchte ein metallisches Gehäuse, so muss sie mit Schutzleiter ausgeführt werden. Der Schutzleiter wird über entsprechende Klemmstellen mit allen elektrisch leitfähigen Gehäuseteilen verbunden. Demzufolge wird hierbei ein 3adriges Kabel benötigt, welches eine grün-gelbe Schutzleiterader führt.
Der Schutzleiter darf niemals geschalten werden! Hierfür haben Zwischenschalter eine Durchgangsklemme "PE". Sofern ein Schalter diese Klemme nicht besitzt, kann der Schutzleiter ungeschnitten am Schaltwerk vorbeigeführt werden. (Anm.: bei sehr kompakten Zwischenschaltern, die ohne Schutzleiterklemme ausgestattet sind - 1pol+N - ist ein Durchschleifen des Schutzleiters aus Platzgründen nur selten möglich)
Bei der Auswahl gilt zu beachten, dass zweiadrige Leitungen nicht an Stecker, Kupplungen und Zwischenschaltern mit Schutzkontakt angeschlossen werden dürfen. Der Stecker würde hierbei nicht seine Schutzfunktion erfüllen können, da kein Schutzleiter installert werden kann.
Dreiadrige Leitung passen nur selten an Schalter und Stecker ohne Schutzkontakt. Grund hierfür ist, dass der Schutzleiter an diesen Geräten unterbrochen wird. Die Schutzmaßnahme wäre somit wirkungslos. Außerdem sind Kabeleinführungen von 2poligen Steckverbinder meist etwas zu klein für die Durchmesser der 3-adrigen Leitungen.
Weitere Sicherheitshinweise auf den Seiten unserer Onlinehilfe (Fußzeile)
Anm.: Auch ein Zwischendimmer ist im Grunde ein Zwischenschalter, nur dass damit eine Leuchte zusätzlich in der Helligkeit geregelt werden kann. Er entspricht damit allen bedingungen des Zwischenschalters.